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Aktuelles aus Hamburg - Schleswig-Holstein
 
17.02.2009
Mehrzahl der Physiotherapieverbände lehnt Berufskammer ab
  Die Berufsverbände IFK, VDB und VPT repräsentieren die Mehrzahl der ambulanten Physiotherapie- und Massagepraxen, der Rehabilitations- und Kureinrichtungen sowie der medizinischen Badebetriebe in Deutschland. Die Mehrheit der Physiotherapeuten/Krankengymnasten sowie Masseure und med. Bademeister lehnt die Schaffung einer Kammer für ihre Berufsgruppen ab.

Die Verkammerung würde aus der Sicht der selbständigen Therapeuten als Zwangsjacke empfunden. Sie würde Zwangsmitgliedschaft, Beitragspflichten und unnötige bürokratische Belastungen bedeuten. Die vom ZVK in der Ärzte-Zeitung vom 10. Februar 2009 angedachte gemeinsame Kammer für selbständige und angestellte Therapeuten und für angestellte Pflegekräfte würde zudem zwei vollkommen unterschiedliche Berufsgruppen unter ein Dach zwingen.

Den Mehrwert einer Kammer hat noch niemand überzeugend dargelegt. So bedarf es nicht der Sanktionierung beruflicher Verfehlungen durch eine Kammer. Bei der Arbeit der Therapeutinnen und Therapeuten steht der Patient stets im Mittelpunkt. Sie nehmen ihre umfangreichen beruflichen Pflichten, deren Missachtung auch heute schon gesetzlich sanktioniert wird, sehr ernst. Die Praxen und Einrichtungen sind ganz überwiegend zur Leistungserbringung für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen. Gesetze, Richtlinien und die Verträge mit den Gesetzlichen Krankenkassen über die Leistungserbringung sichern eine hohe Qualität der Behandlungen und sehen alle notwendigen Sanktionen zur Absicherung des hohen Niveaus vor.

Die Berufsverbände IFK, VDB und VPT vertreten die Interessen der selbständigen und angestellten Therapeuten gegenüber der Politik und den Gesetzlichen Krankenkassen sowie deren Verbänden. So ist es den in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände (BHV) organisierten sechs Berufsverbänden erst kürzlich gelungen, den Gesetzgeber zu überzeugen, eine Schiedsregelung für Vertragsverhandlungen zu verabschieden, die am 1. April 2009 in Kraft treten wird. Zugleich bieten IFK, VDB und VPT ihren Mitgliedern umfangreiche Fortbildungs- und Weiterqualifizierungsmaßnahmen sowie Qualitätssicherungsinstrumente an, die von den Berufsangehörigen gut angenommen werden.

Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner weiteren bürokratischen Organisation. Sie könnte keinen Beitrag zur Sicherung der Qualität der Arbeit der Physiotherapeuten/Krankengymnasten sowie Masseure und med. Bademeister leisten, der über das hinausginge, was Rechtsvorschriften, Verträge und verbandliche Strukturen heute schon leisten.

VPT – Verband Physikalische Therapie e.V. – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe

IFK – Bundesverband Selbstständiger Physiotherapeuten e.V.

VDB–Physiotherapieverband e.V. – Berufs- und Wirtschaftsverband der Selbständigen in der Physiotherapie

 
 
 
20.03.2008
Genehmigungsverzicht außerhalb des Regelfalls AOK Rheinland/Hamburg
  Die AOK Rheinland/Hamburg erklärt für den Bereich der Regionaldirektion Hamburg den Genehmigungsverzicht für Verordnungen ab dem Ausstellungsdatum 01.04.2008 bis auf Widerruf. Für bis zum 31.03.2008 ausgestellte Heilmittel-Verordnungen gilt das bisherige Genehmigungsverfahren weiter.
 
U.N.
 
 
13.05.2007
Genehmigungsverzicht BKK RWE
  die Betriebskrankenkasse RWE (VKNR 09409) verzichtet mit sofortiger Wirkung aus die Genehmigung von Heilmittelverordnungen (Ziffer 11.5 der Heilmittel-Richtlinien).
 
u.n.
 
 
27.03.2007
Rundschreiben per Email erhalten
  Liebe Kolleginnen und Kollegen. Unsere Rundschreiben können Sie ab sofort als Email erhalten. Wir bitten alle Kollegen mit Internetanschluß und einer Emailadresse, uns diese bei Interesse zu melden. Senden sie an lg-hh-sh@vpt-onlinde.de eine Mail mit dem Text: Rundschreiben per Email. Sie erhalten unsere Rundschreiben dann ab sofort in papierloser Form per Email. Das ist nicht nur schneller, sondern Sie helfen damit auch Papier zu sparen und somit die Umwelt etwas mehr zu schützen.
 
u.n.
 
 
01.03.2007
Überleitung vom Masseur zum Physiotherapeuten
  Info für Kollegen die Interesse an der Überleitung vom Masseur u. med. Bademeister zum Physiotherapeuten haben. Die Grone-Schule in Hamburg startet am 14. April 2007 einen Nachqualifizierungskurs. Es sind noch Nachmeldungen möglich. Kurzfristig entschlossene Kollegen können ausführliche Informationen unter der Telefonnummer 040-6390530 erhalten.
 
u.n.
 
 
25.01.2007
Praktikantenstellen für Physios aus dem Studiengang der FH Kiel
  Die Studierende des dualen Studienganges der FH Kiel sind nach 6
Semestern (3 Jahren) fertig ausgebildete, staatl. anerk.
PhysiotherapeutInnen, die im Rahmen des 7. und 8. Semesters 300
Praxisstunden zu absolvieren haben.
Das heißt, sie suchen eine Teilzeitstelle als PhysiotherapeutIn - gerne
auf 400,-€ Basis. In der Regel sind die Studierenden sehr flexibel und
können sich dem Bedarf der Arbeitgeber anpassen.
Wenn Sie Interesse haben, einen/eine StudentIn bei Ihnen anzustellen,
melden Sie sich gerne bei Prof. Heidi Höppner (heidi.hoeppner@fh-kiel.de)!
 
U.N.
 
 
17.08.2005
Wärmetherapie erfordert genaue Spezifizierung
  aus der Praxis wird erneut die Frage der Vergütung von Wärme-, Kälte- und Elektrotherapie aufgeworfen, wenn diese auf der Verordnung vom Arzt nicht näher spezifiziert sind. Diese Frage wurde bereits in der Vergangenheit thematisiert und durch die Spitzenverbände der Krankenkassen beantwortet. Danach kann, soweit die Wärme-, Kälte- bzw. Elektrotherapie nicht näher spezifiziert ist, nur das preisgünstigste Heilmittel aus dem jeweiligen Therapiebereich abgegeben und zu Lasten der GKV abgerechnet werden.
 
U.N.
 
 
22.01.05
15 % Rabatt Fachzeitschrift Osteopatische Medizin für VPT-Mitglieder
  Wir haben mit dem Elsevier Verlag eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, die unseren Mitgliedern beim Bezug der Fachzeitschrift Osteopathische Medizin einen Rabatt in Höhe von 15 Prozent gewährt.

Mitglieder, die Interesse am Bezug der Fachzeitschrift haben, sollten sich unter Nachweis der Mitgliedschaft an folgende Ansprechpartnerin beim Elsevier Verlag wenden:

Elsevier GmbH
Abonnentenservice
Frau Dressler
Löbdergraben 14 a
07705 Jena

T: 03641-626-444
F: 03641-626-443


 
UN
 
 
08. Mai 2004
Zugang zum geschützten Mitgliederbereich für sehbehinderte und blinde Mitglieder
  Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

selbstverständlich können auch unsere blinden und sehbehinderten Mitglieder den Zugang zum „geschützten Mitgliederbereich“ im Internet benutzen.

Anstelle der für die Anmeldung sonst erforderlichen 8-stelligen Abo-Nummer der Fachzeitschrift geben blinde und sehbehinderte Mitglieder die 6-stellige Beziehernummer an, die unmittelbar über den Namen auf der Adresskarte des Versandbeutels (Hörkassette) steht; der Schrägstrich sowie etwa folgende Buchstaben bleiben unberücksichtigt.

Herr Becker, Sektion Blinde, wird zusätzlich veranlassen, die Tonbandkassette mit einem Hinweis auf den geschützten Mitgliederbereich zu besprechen

 
U. Nietzel
 
 
21.03.2004
Steuernummer in Rechnungen angeben
  das Bundesministerium für Finanzen hat ein Schreiben zur Umsetzung der EG-Rechnungsrichtlinie herausgegeben, in dem Bestimmungen zum Ausstellen von Rechnungen ausführlich erläutert werden. Nach diesem Schreiben ist die Angabe der Ek-Steuernummer oder der USt-Identifikationsnummer auch dann erforderlich, wenn ausschließlich über Umsatzsteuer freie Umsätze abgerechnet werden.

Nach Rücksprache mit der Finanzbehörde Hamburg, bekam ich die Auskunft, dass die Steuernummer gebraucht wird, um Rechnungen einer Person/ Firma zu zuordnen. Es wird damit dokumentiert, dass es sich um keine „Luftbuchungen“ handelt. Besonders wichtig bei Quervermerken für zukünftige Buchprüfungen.

Wir empfehlen die Steuernummer in Rechnungsformulare mit aufzunehmen. Ein Missbrauch der Steuernummer, ist laut Auskunft der Steuerbehörde nicht möglich.

 
Uwe Nietzel
 
 
09. Februar 2004
Geschützter Mitgliederbereich
  auf der Webseite der VPT-Bundesgeschäftsstelle (www.vpt-online.de)

Sehr geehrte Mitglieder,
Am 20.1.2004 wurde der geschützte Internetbereich für VPT-Mitglieder online gestellt.

Neben den überregionalen und regionalen Verträgen, den Heilmittelrichtlinien, Rahmen- und Zulassungsempfehlungen finden Sie zahlreiche Informationen, so auch das VPT-Logo zum herunterladen.

Noch keine Zugangsdaten? - Als VPT Mitglied können Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten rund um die Uhr auf der Webseite www.vpt-online.de (Menüpunkt: Zugangsdaten anfordern) einfach und schnell online anfordern. Zur Erstanmeldung benötigen Sie Ihre aktuelle Fachzeitschrift, danach haben Sie Zugang mit der angegebenen Email Adresse und Ihrem Passwort. Es ist dort alles leicht verständlich erklärt und Sie sind ruck zuck angemeldet.

Der geschützte Mitgliederbereich ist weder vollständig erarbeitet noch perfekt und so sind IHRE Anregungen und Verbesserungsvorschläge jederzeit willkommen.

Viel Spaß beim Nutzen des erweiterten Internetdienstes des VPT!
 
Uwe Nietzel
 
 
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Hamburg/Schleswig-Holstein
An der Alster 26
20099 Hamburg
Telefon: (040) 24 55 90
Telefax: (040) 28 02 463
LG-HH-SH@vpt-online.de
 
 
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